UPDATE / 08.06.20
Liebe Schwimmbegeisterte, Sonnenanbeter und sonstige Schwimmbadjünger. Hier kommt wieder ein Update: Kurz nach unserem letzten Post hat die Landesregierung die Hygieneregeln für Bäder veröffentlicht. Nachdem wir von der IEWS nun viel und intensiv diskutiert haben, möchten wir euch die Ergebnisse vorstellen und was das für euren Besuch im Waldschwimmbad dieses Jahr bedeutet:
Wie bereits zuvor angekündigt wird es eine Onlinereservierung über unsere Homepage www.Waldschwimmbad-Schriese.de geben. Dort wird man sich für festgelegte Zeitfenster immer zwei Tage im Voraus anmelden können. Jedes Zeitfenster wird über 300 Plätze verfügen, Kinder zählen dabei als volle Person.
50 % der Plätze während den öffentlichen Badezeiten werden stets für Mitglieder reserviert sein. Damit und mit dem Wegfallen des Beitrags für die öffentlichen Badezeiten wollen wir euch Mitgliedern die verkürzte Saison und die vielen Einschränkungen etwas kompensieren. Die Zeitfenster werden wie folgt aufgeteilt:
8 Uhr – 10 Uhr / Mitglieder
10 Uhr – 11 Uhr / Pause
11 Uhr – 14 Uhr / Mitglieder und Öffentlichkeit
14 Uhr – 15 Uhr / Pause
15 Uhr – 18 Uhr / Mitglieder und Öffentlichkeit
18 Uhr – 19 Uhr / Pause
19 Uhr – 21 Uhr / Mitglieder
Es wird nach jedem Zeitfenster eine einstündige Pause geben, die wir nutzen um noralgische Stellen, wie vom Land vorgeschrieben, zu reinigen und zu desinfizieren. Außerdem wollen wir damit sicherstellen, dass wirklich alle Menschen das Bad verlassen, damit die Besuchszeiten eingehalten werden und es für alle fair bleibt.
Das Sanitärhaus am Bach wird gesperrt, es wird also keine Möglichkeit zum Warmduschen geben, auch nicht zum Föhnen. Nur die Toiletten neben dem Raum des Bademeisters werden geöffnet sein und die kalten Duschen auf dem Weg zum Becken.
Die Sprungblöcke und die Rutsche am großen Becken werden gesperrt sein. Das Kinderbecken, die dazugehörige Rutsche und die Spielgeräte auf der Wiese werden geöffnet bleiben. Der Volleyballplatz bleibt geschlossen.
Gerade mit Hinblick auf die Öffnung des Kinderbeckens und den dazugehörigen Spielangeboten, möchten wir DRINGLICHST alle Besucher auf ihre Eigenverantwortung hinweisen. Jeder wird bei dem Besuch im Waldschwimmbad selbst dafür zuständig sein, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Das gilt auf der Liegewiese, im Becken, an den Spielgeräten und der Rutsche genauso, wie ggf. bei Warteschlangen am Einlass, Kiosk o. ä.
Sollten wir merken, dass dies nicht funktioniert sind wir gezwungen Konsequenzen zu ziehen. Die können eine Schließung einzelner Bereiche sein (Rutsche oder Spielgeräte), bis hin zu einer dauerhaften Reduzierung der Gäste im Bad. Daher bitten wir alle wirklich darauf zu achten, damit wir zu solchen Schritten nicht gezwungen sind.
Der Öffnungstermin bleibt weiterhin der 1. Juli.
Wir wissen, dass einige über die ganzen Regelungen den Kopf schütteln. Wir möchten aber nochmal darauf hinweisen, dass wir verpflichtet sind, die Regeln des Landes Baden-Württemberg einzuhalten und das auf eine Art und Weise versuchen, die für uns als vereinsgeführtes Schwimmbad personell und finanziell zu stemmen ist. Wir hoffen auf euer Verständnis, dass dabei eben einiges auf der Strecke bleibt. Nichts desto trotz hoffen wir natürlich, dass ihr so letztlich die Möglichkeit habt, wenigstens noch etwas die verbleibende Badesaison zu genießen. Wir jedenfalls freuen uns drauf, euch alle wieder im Tal draußen zu sehen … Ohne Menschen, ist das Schwimmbad eben nur halb so charmant, wie mit! 🙂