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Beitragsordnung, Spenden und Bankinformationen des IEWS e.V.
04.04.16 | Am 01. April 2016 verabschiedete die ordentliche
Mitgliederverammlung folkgende Beitragsordnung.
Diese beinhaltet keine Änderungen an Höhe und Staffelung der Beiträge.
Sie dient lediglich der Auslagerung der Beiträge aus der Satzung.
Beitragsordnung 01.04.2016)
Interessengemeinschaft Erhaltung und Betreibung Waldschwimmbad e.V.
(nachfolgend IEWS e.V. genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins verabschiedet und geändert werden.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und kann auch Gebühren und Umlagen festschreiben.
Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
§ 2 Beiträge (23.03.2012)
Die Beiträge sind Jahresbeiträge.
(die in Klammer genannten Beiträge, können auf Wunsch zur Nutzung der öffentlichen Badezeit getrennt entrichtet werden)
Kinder: (01 - 05 Jahre) frei (frei)
Kinder: (06 - 14 Jahre) 11 € (+ 6 €)
Jugendliche: (15 - 17 Jahre) 17 € (+10 €)
Erwachsene: 28 € (+12 €)
Paare: 45 € (+ 23 €)
Familien: 57 € (+ 28 €)
Alleinerziehende: 45 € (+ 22 €)
Ermäßigter Personenkreis*: 17 € (+ 10 €)
* Rentner, Schüler u. Studenten – 27 Jahre, Erwachsene ab 50% GdB inkl. Begleitperson, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und Helferinnen u. Helfer im freiwilligen sozialen Jahr jeweils mit jährlich vorzulegendem Nachweis.
Sozialklausel:
Auf schriftlichen Antrag kann ein Mitglied vom Beitrag befreit werden. Der Antrag ist jährlich zu stellen.
§ 3 Fälligkeiten und Zahlungsarten
Der Beitrag ist zum 15. März eines jeden Jahres fällig und wird zum gleichen Datum eingezogen.
Das Mitglied erteilt dem Verein hierüber ein SEPA-Lastschriftmandat.
Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zur Fälligkeit auf das Beitragskonto des Vereins.
SEPA-Lastschriftmandat (01.02.2014)
Das Mitglied ermächtigt die IEWS e.V. Zahlungen von seinem Konto, mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weist das Mitglied sein Kreditinstitut an, die von der IEWS e.V. auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. (Es gelten hierbei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen)
Die Gläubiger-ID der IEWS e.V.: DE76WSB00000947940. Die Mandatsreferenz ist die Mitgliedsnummer.
Beitragskonto der IEWS e.V.:
DE 86 672901 0000 57606606
GENODE61HD3
Volksbank Kurpfalz Heidelberg
Spenden:
DE 42 672901 0000 57606622
GENODE61HD3
Volksbank Kurpfalz Heidelberg
(Hinweis: Ab 01.02.2014 kann die Angabe des BIC entfallen, wenn die IBAN mit DE beginnt)
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